Was beinhaltet der Mietendeckel?
Der Mietendeckel in Berlin

Nun ist es so weit – die zweite Stufe des umstrittenen Berliner Mietendeckels tritt in wenigen tagen in Kraft.
 
Ab dem 23. November tritt die zweite Stufe des Berliner Mietendeckels in Kraft. Seit dem 23. Februar 2020 sind die Mieten für 1,5 Millionen Berliner Wohnungen eingefroren. Laut Gesetzgebung dürfen diese erst ab dem Jahre 2022 um einen maximalen Prozentsatz von 1,3% p.a. steigen. Bei Neuvermietungen muss sich der Vermieter an die festgelegte Mietobergrenze anpassen.
 
Ziel soll es sein die massive Wohnungsnot zu entspannen. Der Senat will mit dem Mietendeckel-Gesetz den weiteren Anstieg der Mieten in Berlin stoppen. Somit sollen die Mieter entlastet werden.

Ab dem 23. November 2020 müssen Vermieter bei Bestandsmietverträgen die Mieten senken, sofern die im Mietendeckel-Gesetz definierten Obergrenzen um mehr als 20 Prozent überschritten sind.
 
Nicht nur die privaten Immobilienunternehmen wie die Deutsche Wohnen oder Vonovia, sondern auch landeseigene Wohnungsbaugesellschaften und Vermieter sollen aufgefordert werden, die Mieten gegebenenfalls abzusenken.
 
Wenn der Mietendeckel bestand hat, gilt die Gesetzesregelung für fünf Jahre. Danach tritt das Gesetz wieder außer Kraft. Somit wird anschließend das Verbot überhöhter Mietpreise nicht mehr bestehen. Wie es grundsätzlich nach dem Mietendeckel weitergehen würde steht noch in keiner Weise fest und wird von allen Seiten diskutiert.
 
Die Mietobergrenzen bemessen sich an diversen Faktoren. Zu diesen gehören beispielsweise Ausstattung, Baujahr, Modernisierungsmaßnahmen und Lage der Wohnung.

Doch die Verfassungsmäßigkeit des Mietendeckels in Berlin bleibt stark umstritten.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit im zweiten Quartal 2021. Bis dahin empfehlen wir den Mietern, eingesparte Mieten beiseite zu legen, da eventuelle Nachzahlungsforderungen durchaus angesetzt werden können.
 
Berliner, Vermieter, Investoren und Immobilienprofis sind verunsichert. Gilt der Mietendeckel nun als gesetzlich legitim oder ist er doch verfassungswidrig?
Die rechtliche Beurteilung bleibt aktuell komplex, denn das Berliner Landgericht selbst hat im Frühjahr 2020 den Mietendeckel als verfassungswidrig erklärt und das Bundesverfassungsgericht mit einer Normenkontrollklage beauftragt.
 
Doch löst ein Mietendeckel in Berlin die Probleme?
 
In unserem nächsten Beitrag möchten auch wir unsere Haltung zum Mietendeckel begründet darstellen.

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