Das Umwandlungsverbot in Berlin – Verschärfung des angespannten Wohnungsmarkts?
Das Umwandlungsverbot

Da wir stets über Immobilien- und bauspezifische Updates in Deutschland und Berlin berichten kommen wir heute zu einem neuen politischen Gesetzesentwurf.
 
Den Mietendeckel und seine Folgen haben wir bereits vertiefend vorgestellt und besprochen.
 
Nun kommen wir zu dem sogenannten „Umwandlungsverbot“.

Bereits im Jahre 2015 hat Berlin die Regeln zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen stark verschärft.
Die Verordnung, welche im März 2020 auslaufen sollte, wurde vom Senat um weitere 5 Jahre verlängert.
Damit ist das Umwandlungsverbot in Milieuschutzgebieten bis 2025 weiterhin aktiv.
 
Ziel dieses Verbots sei es, Sozialstrukturen zu erhalten und der Wohnungsnot entgegenzuwirken.
Alteingesessene Mieter sollen geschützt werden, der Mietwohnungsmarkt soll erhalten bleiben und das Angebot an Mietobjekten soll sich vermehren.
In den aktuellen Milieuschutzgebieten sollen damit ca. 450.000 Wohnungen vor der Umwandlung geschützt werden.
 
Doch weiterhin gibt es Ausnahmen, welche das Umwandlungsverbot umgehen können.
Trotz des Verbots wurden 2017 mehr als 7.000 Wohnungen und 2018 mehr als 5.000 Mietwohnungen in Milieuschutzgebieten zu Eigentumswohnungen umgewandelt.
 
Die Bundesregierung will den Prozess noch weiter verschärfen. Entsprechende Vorschläge brachte die SPD im Februar 2020 innerhalb der Regierung ein.
Auch die CSU, unter Führung des Bauministers Horst Seehofer, stimmte einer Verschärfung der Umwandlung zu.
Doch das Umwandlungsverbot steht sowohl in der Politik, als auch in der Immobilien- und Wohnungswirtschaft stark unter Beschuss.

Durch die Streitigkeiten der Länder und Wirtschaft sei die verschärfte Regelung vorerst gestrichen worden.
Ende 2020 wurde die Debatte jedoch erneut seitens der SPD ausgelöst.
Justizministerin Christine Lambrecht kündigte an: „Wir werden die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen strenger begrenzen.“
 
Die Privatisierung von Berliner Mietwohnungen steigt stetig.
Nach übermittelten Zahlen der Bundesregierung nimmt die Privatisierung von Mietwohnungen in Berlin seit 1991 zu.
Im Jahre 1991 lagen wir bei knapp 2.061 Wohnungen – 2017 wurden knapp 17.000 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt.
Gerade im beliebten Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sind laut Senatsverwaltung die meisten Mietwohnungen in privates Eigentum übergegangen.
Zwischen 2011 bis 2016 waren es laut Senatsverwaltung knapp 14.000 Wohnungen.
In Marzahn-Hellersdorf und Reinickendorf seien die Zahlen am niedrigsten.
 
Weiterhin bleiben jedoch teilweise fragwürdige Impulse der Politik offenstehend.
Der Mietendeckel verschärft die Wohnungsnot.
Baukindergeld soll die Attraktivität an Wohneigentum erhöhen.
Wohnungen in Milieuschutzgebieten werden trotz Restriktionen weiterhin umgewandelt.
Durch das Umwandlungsverbot soll nun der bereits angespannte Wohnungsmarkt entspannt werden – oder ist es auch hier ein fataler Effekt welcher entstehen könnte?

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