Die Streitigkeiten der großen Koalition zu dem Thema Share Deals nehmen zu.
Gerade im Immobilienbereich werden oftmals Einzelobjekte, als auch großvolumige Immobilienportfolien im Wege der Share-Deal Abwicklung veräußert.
Bei Share Deals handelt es sich um die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen.
Zusammenfassend ist hierbei also der Verkaufsgegenstand nicht die Immobilie selbst, sondern die Gesellschaft, welche die Anteile der Immobilie im Besitz hält.
Die Methode bietet aktuell noch Schlupflöcher, um die Grunderwerbsteuer zu umgehen.
Die GroKo versucht schon seit einiger Zeit Gesetzesentwürfe vorzustellen und sich auf einen Entwurf zur Reform der Grunderwerbsteuer zu einigen.
Diese Reform soll Share Deals unattraktiver machen und das aktuell noch vorhandene Schlupfloch zur Umgehung der Grunderwerbsteuer stopfen.
Es gibt aktuelle diverse Beratungen seitens der Regierung.
Das Gesetz soll am 01.07.2021 in Kraft treten.
Doch was genau soll sich verändern?
Die Grunderwerbsteuer fällt im Normalfall immer an, wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt. Professionelle Investoren haben jedoch die Chance die Zahlung der Grunderwerbsteuer zu vermeiden, indem Sie Share Deals abschließen.
Hier wechseln Anteile an einer Gesellschaft, in welcher das Objekt vorab überführt wurde.
Die Bundesländer beklagen einen enormen Steuerverlust in Milliardenhöhe.
Wie ist die derzeitige Regelung?
Derzeit kann die Grunderwerbsteuer gespart werden, wenn Unternehmen bis zu 94,9 % an einer Gesellschaft erwerben. Gestalterisch kann die Beteiligung nach Ablauf von fünf Jahren auf 100% erhöht werden.
Steuerpflichtig ist dabei nur der aufgestockte Anteil.
Berichten zufolge möchte die Bundesregierung den steuerpflichtigen Anteil nun erhöhen.
Die Grenze von 95% soll auf 90% gesenkt werden.
Außerdem soll der Minderheitsgesellschafteranteil nicht mehr nur fünf, sondern zehn Jahre gehalten werden müssen.
Experten und Investoren sehen das ganze kritisch bzw. sogar als teilweise „verfassungswidrig“ an.
Auf wen wirkt sich diese Regelung aus?
Die drohende grunderwerbsteuerliche Belastung kann sich auf Bauträger und Projektentwickler negativ auswirken. Mehr Wohnraum schaffen und die Kosten der Nutzer senken, steht nicht im Einklang mit erhöhten Nebenkosten für Projektentwickler.
„Wenn sie nicht die Möglichkeit hätten, solche Transaktionen als Share Deals abzuwickeln, würde sich das Bauvorhaben um bis zu mehr als zwölf Prozent verteuern, weil sowohl beim Kauf der Grundstücke als auch beim Verkauf der Immobilien Grunderwerbsteuer fällig würde“, gab Jochen Schenk, Vorstandsvorsitzender der Real I.S. AG, zu bedenken.
Des Weiteren wirkt sich das Ganze auf Bestandshalter und den großvolumigen Verkauf von Immobilienportfolien aus.
Projektentwickler, Bauträger, Investoren und Bestandshalter haben allesamt etwas gleich.
Jeder schätzt das wertvolle Eigenkapital. Wenn man nun davon ausgeht, dass Sie bei Share Deals etwa zehn Jahre an Objekten beteiligt bleiben müssen, könnte das dazu führen, dass diese Immobilienbereiche Ihre Aktivität zurückfahren beziehungsweise Prüfungsprozesse sich enorm erschweren, da Sie das im Share Deal gebundene Kapital nicht anderweitig einsetzen können.